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Wie das Dach wirklich versichert ist

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Dachdecker-Sachverständiger Ralf Winn

Die Gebäudeversicherung ist kein „Sorglos-Paket“

Beschädigte oder fehlende Teile einer Dacheindeckung können erhebliche Folgeschäden an Dach und Gebäude verursachen. Dennoch besteht teilweise die Auffassung, mit einer Gebäudeversicherung seien sämtliche Dachschäden automatisch abgesichert. Das ist nicht richtig. Nach Sturm, Hagel oder anderen Unwettern sind neben der Schadenursache auch der vorherige Zustand des Daches, mögliche Vorschäden und die jeweiligen Versicherungsbedingungen entscheidend.

Obliegenheiten und Dachwartung

Versicherungsverträge enthalten regelmäßig Pflichten des Versicherungsnehmers. Dazu können die ordnungsgemäße Unterhaltung des Gebäudes, die Beseitigung erkennbarer Mängel und Maßnahmen zur Schadenminderung gehören.

Dachflächen sollten deshalb regelmäßig durch einen qualifizierten Fachbetrieb kontrolliert werden, insbesondere nach Sturm oder Hagel. Verschobene oder gebrochene Dachziegel, beschädigte Anschlüsse, gelöste Befestigungen oder Schäden an Abdichtungen können lange unbemerkt bleiben. Kontrollen und Wartungen sollten dokumentiert werden.

Nicht jeder Sturmschaden ist ein Versicherungsfall

Viele Versicherungsbedingungen setzen für einen Sturm Windstärke 8 nach Beaufort voraus, entsprechend etwa 62 km/h. Trotzdem ist nicht jede Beschädigung automatisch versichert.

Bei einer Begutachtung muss geprüft werden, ob das Schadenbild technisch und ursächlich zum Ereignis passt. Auch Alterung, Verschleiß, Vorschäden, mangelhafte Befestigungen oder Ausführungsfehler können die Ursache sein. Ein bereits schadhaftes Dach wird nicht allein durch einen späteren Sturm zum Versicherungsfall.

Verantwortung, Photovoltaik und Notmaßnahmen

Ein ordnungsgemäßer Dachzustand ist auch für die Verkehrssicherheit wichtig. Lösen sich Bauteile und werden Personen oder fremdes Eigentum geschädigt, kann relevant sein, ob der Eigentümer seinen Kontroll- und Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist.

Bei Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollte der Versicherungsschutz geprüft werden. Nach Unwetterschäden sind zudem geeignete Maßnahmen wie Notabdeckungen zu treffen, um Folgeschäden zu verhindern. Schäden und Sicherungsmaßnahmen sollten möglichst mit Fotos dokumentiert werden.

Fazit

Eine Gebäudeversicherung ist ein wichtiger Schutz, ersetzt aber nicht Kontrolle, Wartung und fachgerechte Instandhaltung. Eine gute Dokumentation hilft im Schadenfall, tatsächliche Sturm- oder Hagelschäden von alters-, verschleiß- oder ausführungsbedingten Schäden abzugrenzen.

Sachverständigenbüro Ralf Winn
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Koblenz für das Dachdeckerhandwerk
Stettiner Straße 19
56564 Neuwied
Tel.: 02631 48585
Fax: 02631 48586
E-Mail: svralfwinn@gmail.com
www.sachverstaendiger-dachdecker.de

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