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Reform der Altersvorsorge

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Familie mit zwei Kindern vor ihrem Backsteinhaus

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge wird ab Januar 2027 ein neues Fördermodell eingeführt, das die bisherige Riester-Rente ersetzt. Davon profitiert auch die selbst genutzte Immobilie als Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Künftig richtet sich die staatliche Förderung nach den tatsächlich geleisteten Sparbeiträgen. Für Einzahlungen bis 360 Euro jährlich werden 50 Cent je Euro gefördert, für weitere Sparbeträge bis insgesamt 1.800 Euro gelten ebenfalls attraktive Zuschüsse. Zusätzlich erhalten Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Bonus. Weitere Informationen zur Reform finden Interessierte unter www.lbs.de/bausparen/staatliche-foerderung/riester-reform

Grafik „Vermögensaufbau leicht gemacht: So viel ist pro Jahr drin“ mit Zuschussbausteinen ab 2027

Auch Familien profitieren von der Neuregelung. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr gewährt. Damit können sich Grund- und Kinderzulagen deutlich erhöhen. Gleichzeitig bleiben bestehende Wohn-Riester-Verträge weiterhin förderfähig. Bausparverträge verbinden die staatliche Förderung mit langfristiger Zinssicherheit und können nicht nur für den Erwerb einer Immobilie, sondern künftig auch für energetische Sanierungen oder altersgerechte Umbauten genutzt werden. Damit erweitert die Reform die Möglichkeiten einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge rund um das Eigenheim.

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» AKZ-Presse

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