Im Rahmen des Arbeitsmarktes hat jeder schon einmal von Abmahnungen und Kündigungen gehört, wenn auch, hoffentlich, nicht selbst Erfahrung damit gesammelt. Wenn man ein solch unschönes Schreiben des Arbeitgebers erhält, empfiehlt sich oft der zeitnahe Weg zum Rechtsanwalt, denn im Arbeitsrecht sind die Fristen, sowohl für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber kurz. Entsprechend ist auch für Arbeitgeber vor einer endgültigen Entscheidung der Gang zum Anwalt empfehlenswert.
Die größte Belastung für den Arbeitnehmer stellt in der Regel die Kündigung dar, wobei der Arbeitgeber für eine wirksame Kündigung einen entsprechenden Kündigungsgrund braucht. Dabei gibt es im Arbeitsrecht des Kündigungsschutzgesetzes drei Kategorien von Kündigungsgründen:
1. Verhaltensbedingt
Bei verhaltensbedingten Kündigungen basiert die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einem steuerbaren Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Die Klassiker wären Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Zuspätkommen oder sogar Diebstahl, wobei in diesen Fällen meist eine vorherige Abmahnung erforderlich ist, damit die Kündigung auf einen solchen Grund gestützt werden kann.
2. Personenbedingt
Personenbedingte Kündigungen erfolgen regelmäßig, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten ohne eigenes Verschulden nicht mehr erfüllen kann. Typische Beispiele umfassen eine langwierige Krankheit mit negativer gesundheitlicher Zukunftsprognose, oder der Verlust der Fahrerlaubnis bei Berufskraftfahrern.
3. Betriebsbedingt
Betriebsbedingte Kündigungen basieren stets auf dringenden betriebswirtschaftlichen Erfordernissen, die den jeweiligen Arbeitsplatz überflüssig machen bzw. wegfallen lassen, so dass eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist. Beispiele für entsprechende zwingende betriebswirtschaftliche Gründe wären Auftragsmangel, notwendige Umstrukturierung oder Insolvenz.
Allein aus den Kündigungsgründen und den entsprechenden Voraussetzungen zeigt sich bereits, dass eine Kündigung auch für den Arbeitnehmer keine Situation ist, die er als angenehm empfindet oder gerne erlebt. Vielmehr muss genau geprüft werden, welcher Kündigungsgrund einschlägig ist, wie schnell man agieren muss und ob vorher eine Abmahnung nötig ist oder sogar zuerst der Betriebsrat angehört werden muss.
In der Anwaltskanzlei Franz Obst GbR wird das arbeitsrechtliche Dezernat von Rechtsanwalt Roland Wenzel bearbeitet, der seit 2017 in der Kanzlei zunächst als angestellter Rechtsanwalt und seit 2022 als Partner tätig ist. Sowohl im gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Bereich werden hier die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers stets individuell geprüft und eine für die jeweilige Mandantschaft passende Lösung erarbeitet wobei auch die Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, beispielsweise durch Entwurf eines Aufhebungsvertrags, berücksichtigt wird. Dabei vertritt die Anwaltskanzlei Franz Obst GbR sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erfolgreich.